Ich habe gar kein Rheuma - ist Funktionstraining trotzdem etwas für mich?

Ja, denn Funktionstraining ist für alle Menschen geeignet, die unter Beschwerden oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane leiden. Es dient u.a. dem Erhalt und der Verbesserung von Funktionen, der allgemeinen Mobilität, der Schmerzlinderung, etc. - Funktionstraining wirkt mit Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke, usw.). Bei regelmäßiger Teilnahme bessern sich viele Beschwerden und oftmals wird eine nachhaltige Besserung des Beschwerdebildes erreicht. Gerade für Berufstätige ist das Funktionstraining eine wichtige Ergänzung zum beruflichen Alltag - quer durch sämtliche Berufsgruppen! 


Welche Ärzte verordnen Funktionstraining?

Funktionstraining ist eine budgetfreie Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, das von allen niedergelassenen Ärzten verordnet werden kann. Eine spezielle Fachrichtung ist für die Verordnung dieser Reha-Maßnahme nicht erforderlich. Weiterführende Informationen für Ärzte sind hier erhältlich (Informationen für Ärzte, aktualisierte Auflage).


Mein Arzt hat mir Funktionstraining verordnet - wohin wende ich mich als nächstes?

Die Verordnung über Funktionstraining wird zunächst von Ihrer Krankenkasse geprüft und genehmigt. Wenn Sie sich auf unseren Seiten informiert haben, können Sie Ihrer Krankenkasse schon einen ersten Hinweis geben, an welchem Ort Sie teilnehmen möchten.


Kann ich mit meiner Verordnung an mehreren Standorten teilnehmen?

Nein, Ihr Funktionstraining findet regelmäßig in einer Gruppe zu festen Zeiten statt, damit Sie gemeinsam durch zielgerichtete Gymnastik das gewünschte Ziel erreichen und ihre Beweglichkeit erhalten können. Gemeinsam lässt sich durch gruppendynamische Effekte eine gesundheitliche Besserung wesentlich leichter erreichen.


Findet das Funktionstraining jede Woche statt?

Ja, außer an gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen.


Meine Verordnung ist zu Ende. Und nun?

Es bieten sich Ihnen nun 2 Möglichkeiten:

1.) Im Rahmen einer Einzelfallprüfung kann die Krankenkasse eine neue Verordnung genehmigen.

2.) Wenn keine gültige Verordnung mehr vorliegt, können Sie als Mitglied in der Rheuma-Liga Hessen e.V. auf privater Basis weiter in Ihrer Gruppe teilnehmen. Als Mitglied fördern und unterstützen Sie unsere starke Selbsthilfegemeinschaft mit ihren wichtigen Angeboten. Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft sind sie schon auf dem Weg zum Funktionstraining unfallversichert und geniessen zahlreiche andere Vorteile und Vergünstigungen. -> siehe hier