Ihr Arzt verordnet Ihnen Funktionstraining mit Trocken- und Wassergymnastik mit 2 Übungsveranstaltungen/Woche.
Sie nehmen an 2x Übungsveranstaltungen pro Woche teil: für 12 (Regelfall) oder 24 Monate (chronisch Erkrankte). Es können auch z.B. 2x Trockengymnastik
pro Woche indiziert sein, was 60 Min. Gymnastik/Woche entspricht.
Legen Sie die Verordnung bitte Ihrer Krankenkasse vor, die eine Kostenübernahme prüft.
In unserem Informationsbüro helfen wir Ihnen gern bei der Auswahl der für Sie geeigneten Gymnastikgruppe oder Einrichtung - melden Sie sich
einfach per Telefon oder schauen Sie bei uns persönlich vorbei.
Im Anschluß können Sie sich in einem persönlichen Gespräch in der jeweiligen Einrichtung dann direkt anmelden (vorherige Terminvereinbarung
erforderlich).
Zeitnah können Sie zum nächstmöglichen Termin mit Ihrem Funktionstraining beginnen.
Im Rahmen einer Teilnahme mit Verordnung ist eine Mitgliedschaft in der Rheuma-Liga Hessen e.V. keine Voraussetzung. Sie wird allerdings von den
Krankenkassen empfohlen und begrüßt. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie rechts unter dem Punkt "Mitgliedschaft". Sollte Rheuma diagnostiziert sein,
bieten sich Ihnen allerdings viele Vorteile.
Im Anschluß an Ihre Verordnung können Sie auf eigener und privater Basis weiterhin in Ihrer Gruppe teilnehmen. Ein erneuter Antrag bei Ihrer Krankenkasse kann im Rahmen
der Einzelfallprüfung ggfls. auch erneut positiv entschieden werden.